Varde Å – Meerforellen- und Lachsfluss Nr. 1

Forellenangeln Tricks: Angeln auf Meerforellen & Lachs in Dänemark am Meerforellen- und Lachsfluss Nr. 1 der Varde Å (Varde Au)

Varde Å (Varde Au) – Der Lachsfluss Nummer Eins in Dänemark – kapitale Lachse und Meerforellen erwarten Euch.

Varde Au
Varde Au

Dieses Mal stellen wir Euch mit der Varde Å einen TOP Meerforellen – und Lachsfluss in Dänemark vor, in dem jährlich rund 600 Lachse gefangen werden. Damit liegt dieser Meerforellenfluss in Westjütland unangefochten auf Platz eins der Lachsflüsse im Königreich Dänemark. Der größte Teil der in der Varde Å gefangenen Lachse wird wieder in den Lachsfluss zurückgesetzt. Die erlaubte Fangquote an Lachs liegt bei 130 Lachsen im Jahr.

Lachsfluss-Varde-Au
Lachsfluss-Varde-Au

Der Varde Å ist vor allem dadurch gekennzeichnet, dass er noch komplett naturbelassen ist und keinen Bebauungen oder Begradigungen unterzogen wurde. Anbei einige schöne Bilder von diesem tollen Forellengewässer in Dänemark, das ihr unbedingt mal um Meerforellenangeln besuchen solltet.  Die Varde Å ist ca. 100km lang und hat eine Durchschnittstiefe von 2m. Die Varde Å ist ein sehr abwechslungsreicher Fluss zum Angeln auf Meerforellen & Lachs mit vielen Bögen, Gumpen und Mulden, unterspülten Ufern und Bewuchs über der Wasseroberfläche, der den Fischen als Schutz und Standort dient.

Wir haben für euch mal die Fischereibedingungen der Varde Au von der Seite der Varde Sportfischervereinigung, die 1927 gegründet wurde für euch besorgt:

1. Der Lachs ist in den Gewässern des ganzen Varde-Au Systems unter Naturschutz gestellt, aber die Gemeinschaft der Varde-Au Vereine hat vom Fischereidirektorat die Genehmigung erhalten, max. 130 Lachse pro Jahr fangen zu dürfen. Wenn der
Fang des 127-igsten Lachs registriert worden ist, müssen alle danach gefangenen Lachse wieder ausgesetzt werden.
2. In der Zeit vom 1. April bis einschließlich 31. Oktober darf der Lachs gefangen werden – unter der Voraussetzung, dass die erlaubte Fangquote nicht erreicht worden ist.
3. Mitglieder, Tageskartenkäufer und Anlieger sind dazu verpflichtet, sich vor dem Angeln davon in Kenntnis zu setzen, ob die erlaubte Fangquote bereits erreicht worden ist. Diese Imformation wird auf der Webseite des Vereins mitgeteilt. (www.varde-sportsfiskerforening.dk).
4. Unten angeführte Personen haben das Recht Lachs zu fangen:
a. Vereinsmitglieder, eines Vereins der Mitglied der Gemeinschaft der Varde-Au Vereine  ist.
b. Angler, die eine Tageskarte durch einen Verein erwerben, der Mitglied der Gemeinschaft der Varde-Au Vereine ist.
c. Anlieger, die Angelgewässer an einen Verein vermietet haben, der Mitglied der Gemeinschaft der Varde-Au Vereine ist.
5. Alle Mitglieder, Tageskartenkäufer und Anlieger dürfen max. 1 Lachs pro Jahr, während der obengenanten Periode (oder bis zum Erreichen der Fangquote von 127 Lachsen) im Varde-Au System fangen und mitnehmen.
6. Jeder einzelne Angler darf nur 1 Lachs pro Jahr mitnehmen, unabhängig der Anzahl, der von ihm erworbenen Tageskarten.
7. Eine Mitgliedschaft in einem Verein gibt dem Angler das Recht 1 Lachs pro Jahr zu fangen und mitzunehmen. Dieses gilt auch bei einer Mitgliedschaft, die Ehepartner und deren Kinder einschließt.
8. Man kann nicht, durch eine Kombination von mehreren Mitgliedschaften, Ankauf von Tageskarten oder als Anlieger, die Erlaubnis ”erkaufen” mehr als 1 Lachs pro Jahr mitzunehmen.
9. Die Person, die den Lachs gefangen hat, ist persönlich dazu verpflichtet den Fang registrieren zu lassen, oder eventuell den Lachs wieder auszusetzen. Der Fang eines Lachs kann nicht auf andre Personen übertragen werden.
10. Wenn eine Person ihre Fangquote von einen Lachs erreicht hat, müssen weitere gefangene Lachse unverzüglich wieder ausgesetzt werden, am besten ohne den Lachs aus dem Wasser zu nehmen – notfalls muss die Angelschnur durchtrennt werden. Die Forderung des Wiederaussetzens ist unabdingbar. Das Fischereidirektorat schreibt vor, den Lachs –”soweit möglich – lebendig” wieder auszusetzen.
11. Alle Anlieger unterliegen den gleichen Regeln wie die anderen Angler, und dürfen nur 1 Lachs pro Jahr mitnehmen – ohne Rücksicht auf die Anzahl der Anliegerkarten.
12. Spätestens 4 Tage nach dem Fang muss dieser beim Verein registriert werden.
13. Die Missachtung der obengenanten Vorschriften, wird mit einer Quarantäne von 2 Jahren (vom Datum des Fanges) geahndet – bei wiederholter Missachtung ist mit einer
längeren Quarantäne zu rechen.
14. Bei Missachtung der geltenden Vorschriften ist der Varde-Au Verein dazu verpflichtet
dem Fischereidirektorat dieses zu melden.

(Quelle: http://www.varde-sportsfiskerforening.dk/Regler_om_fangst.php)
Fazit: Forellenangeln Trick zeigt euch gute Forellengewässer wie Forellenseen und Forellenflüsse in Dänemark.